Gräber in eigener Pflege

Bei Gräber in eigener Pflege haben die Hinterbliebenen (in der Friedhofsordnung als "Nurzungsberechtigte") die Aufgabe, sich um die Grabstätte zu kümmern. Das bedeutet, dass sie die Grabsätte anlegen (inklusive Umrandung und einem Grabmal aus Stein). Sie müssen sich um die Bepflanzung kümmern und die Grabstätte in Stand halten. Dazu gehört z.B. auch, dass Erde nachgefüllt werden muss, wenn das Grab absacken sollte. Zuletzt fällt auch das letztmalige Abräumen der Grabstätte in den Aufgabenbereich der Nutzungsberechtigten. 

Es ist sehr in unserem Sinne, wenn möglichst viele Grabstätten in der Hand der Hinterbliebenen sind. Es trägt sehr zur Schönheit eines Friedhofs bei, wenn man die Liebe, die im Leben spürbar war, durch eine liebevolle Pflege des Grabes sichtblar bleibt.

Gleichzeitig wissen wir darum, dass Hinterbliebene oft weitweg wohnen und im Alter die Pflege von Grabstellen schwerfallen kann. Sprechen Sie darum ganz offen mit den Bestattungsunternehmen der Region und unserem Friedhofsteam über ihre Erwartungen und Wünsche, damit wir ein Angebot finden können, das genau zu Ihnen passt. Es ist schade, wenn wir Hinterbliebene mit der Frage anschreiben müssen, warum ein Grab nicht gepflegt ist. Und es ist ebenso schade, wenn wir schon nach wenigen Jahren eine Grabstätte in eine Rasen-Grabstätte umwandeln müssen, weil die 30 Jahre Pflegezeit doch nicht umgesetzt werden konnten.

Wir beraten Sie auch gerne in Fragen einer klugen Bepflanzung. Denn wir machen die klare Erfahrung: Ein Grab mit Schotter zu belgen, bringt zwar für ein paar wenige Jahre Ruhe. Da auf unserem Friedhof das Spritzen von Mitteln zur Unkrautvernichtung jedoch streng verboten ist, handeln Sie sich mit einem Schotter-Grab einen großen Arbeitsaufwand ein, der unnötig ist. Eine Staudenbepflanzung macht nur in den ersten Jahren größeren Aufwand, bringt dafür aber langfristig eine schöne Optik, wenig Pflegeaufwand und einen Friedhof, der auch für Insekten attraktiv ist.